AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen sind für alle von der Tanzgruppe Bleckede, Inh. Olga Plata, Dienstleistungen gültig. Abweichenden Aussagen des Auftraggebers widerspreche ich hiermit mit allem Nachdruck. Nebenabreden sind nicht gültig. Änderungen an bestehenden Verträgen bedürfen der Schriftform. Ich behalte mir vor, diese geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller sonstigen Absprachen unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Bei bestehenden Verträgen werden die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde gelegt.

2. Angebot

Die Angebote der Tanzgruppe Bleckede dienen dazu, eine Kinder- Jugendliche- und Erwachsenen Tanzgruppe, gegliedert in mehrere Altersklassen aufzubauen und zu führen. Die Teilnehmer werden in die entsprechenden Gruppen aufgeteilt und trainieren mindestens einmal wöchentlich mindestens eine Stunde. Die Trainingszeiten entnehmen Sie bitte der Website oder Ihrer Anmeldebestätigung. Das Trainingsprogramm kann vor Auftritten variieren. Ausgebildet werden die Teilnehmer in der Stilrichtung „Modern Dance“ unter Zuhilfenahme von Gymnastischen und Akrobatischen Parts. Das Ziel dieser Tanzgruppe ist es den Teilnehmern spielerisch ein Gefühl für die Musik und den Rhythmus zu vermitteln. Die Teilnehmer lernen einen kontrollierten Gleichgewichtssinn sowie die Koordination der Gliedmaßen. Ebenso wird aufgezeigt wie viel Spaß Tanzen und Bewegung machen kann. Die Teilnehmer erlernen neben Disziplin auch das Zusammenarbeiten in einer Gruppe um gelegentlich bei Auftritten Ihr Können zu demonstrieren.

3. Mitgliedschaft

Die Tanzgruppe Bleckede ist kein Club oder Verein. Die Tanzgruppe wird ausschließlich nach deutschem Gewerberecht geführt und ist somit als Gewerbebetrieb anzusehen. Daher sind Mitglieder als Kunden (in der Folge Mitglieder genannt) anzusehen. Mitglieder melden sich schriftlich an. Die Dauer der Mitgliedschaft ist unbegrenzt gültig und endet nur durch eine schriftliche Kündigung

4. Anmeldung

Die Anmeldung hat schriftlich auf dem dafür vorgesehenen Anmeldebogen zu erfolgen. Alle gemachten Angaben müssen wahrheitsgemäß sein und dem Tag der Anmeldung entsprechen. Bei minderjährigen Mitgliedern muss mindestens ein Erziehungsberechtigter die Anmeldung unterschreiben. Das neue Mitglied erhält eine schriftliche Anmeldebestätigung.

5. Abmeldung

Abmeldungen müssen schriftlich vorgenommen werden. Eine Abmeldung ist zum Ende jeden Monats möglich. Dazu muss die schriftliche Abmeldung bis zum 15. des betreffenden Monats vorliegen. (Datum des Poststempels, Fax- oder Maileingang) Die Abmeldung wird schriftlich bestätigt. Beim letzten Tanzunterricht hat das ausscheidende Mitglied alle von der Tanzgruppe Bleckede zur Verfügung gestellten Utensilien wie z.B. Kostüme etc. zurückzugeben. Fehlteile können in Rechnung gestellt werden. Mit dem letzten Tanzunterricht im Abmeldemonat endet die Mitgliedschaft.

6. Zahlung

Das Training wird dem Mitglied in Rechnung gestellt. Die gültigen Preise entnehmen Sie der Website der Tanzgruppe Bleckede unter: www.tanzgruppe-bleckede.de Das Mitglied wählt zwischen den Varianten, Monatszahlung oder Quartalszahlung. Rechnungsempfänger ist bei minderjährigen Mitgliedern automatisch der Erziehungsberechtigte der die Anmeldung unterschrieben hat. Monatsrechnungen werden zu Beginn des betreffenden Monats per Post zugestellt und sind bis zum 15. des betreffenden Monats zu begleichen. Quartalsrechnungen werden zu Beginn des Quartals gestellt und sind zum 15. des ersten Monats im Quartal zu begleichen. In Ausnahmefällen kann auch eine Rechnung für Einzelstunden gestellt werden. Das Fehlen eines Mitgliedes bei einer oder mehrerer Trainingsstunden berechtigt nicht zur Kürzung der Rechnung. Kündigt ein quartals- zahlendes Mitglied zum Ende des zweiten Monats im Quartal termin- und fristgerecht, so wird der verbliebene Monat zurück erstattet. Das Begleichen der Rechnungen entspricht einer Bringschuld und kann beim Ausbleiben kostenpflichtig angemahnt werden.


Ausnahme:
Fällt die Sommerpause in ein Quartal(e) so wird/werden der/die verbleibende(n) Monat(e) automatisch als Monatsrechnung erfasst. Das nächste komplette Quartal wird automatisch als Quartalsrechnung erfasst. Mit der Anmeldung entscheidet sich das Mitglied für eine der beiden Zahlungsweisen.

Änderungen bedürfen der Schriftform.

7. Training

Zu Trainingszwecken stellt die Tanzgruppe Bleckede einen geeigneten Trainingsraum zur Verfügung. Dieser Raum kann angemietet sein. Das Training findet zur vorgegebenen Zeit in der vorgegebenen Trainingsstätte statt. Kann ein Mitglied infolge einer Krankheit o.Ä. an mindestens zwei aufeinander folgenden Trainingstagen am Training nicht teilnehmen so sollte dieses Mitglied für den entsprechenden Zeitraum schriftlich (fax, Mail) abgemeldet werden. Nur so ist es möglich die bezahlten Stunden der Monats- oder Quartalsrechnung zu vergüten. Eine Vergütung erfolgt ausschließlich als Gutschrift für die Folgerechnung. Eine Rückzahlung ist nicht möglich.

8. Ausrüstung / Bekleidung

Zum Training bringen die Mitglieder einen Ballettanzug oder geeignete Sportbekleidung mit. Ballett- oder Sportschuhe mit weißer Sohle. Straßenschuhe sind nicht geeignet. Kostüme für Veranstaltungen und Auftritte werden von der Tanzgruppe Bleckede gestellt.

9. Veranstaltungen / Auftritte

Die Tanzgruppe Bleckede kann mehrere Male an Veranstaltungen, Auftritten oder Wettbewerben im Jahr teilnehmen. Veranstaltungen und Auftritte werden rechtzeitig vorher bekannt gegeben. Die Teilnahme ist freiwillig. Für jedes minderjährige Mitglied wird vorab eine schriftliche Erlaubnis bei den Erziehungsberechtigten eingeholt. Die An- und Abreise ist organisiert. Allerdings ist die Tanzgruppe Bleckede auf die Mithilfe der Sponsoren und Eltern angewiesen. Z.B. Fahrgemeinschaften. Eventuelle Startgelder bei Wettbewerben werden von der Tanzgruppe Bleckede beglichen. Erworbene Preisgelder oder Gagen fließen neben den Sponsorgeldern in einen Font der für Fahrtkosten, den Erwerb von Kostümen und anderem Zubehör herangezogen wird. Eine Ausschüttung an einzelne Mitglieder ist nicht möglich.

10. Publikationen / Veröffentlichungen

Die Tanzgruppe Bleckede führt zu Information und Verbreitung ihrer Interessen eine eigene Website. www.tanzgruppe-bleckede.de Auf dieser Plattform können Fotos und/oder Videoclips von Veranstaltungen erscheinen. Die Teilnehmer nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch namentlich genannt. Ansonsten erfolgt die Veröffentlichung ohne Namen der Teilnehmer. Veröffentlichungen in Tageszeitungen sind im Rahmen der Berichterstattung möglich. Möchte ein Mitglied nicht veröffentlicht werden, so muss dieses mit der Anmeldung schriftlich hinterlegt werden.

11. Sponsoren

Die Tanzgruppe Bleckede finanziert sich auch über Sponsorgelder. Sponsorpartner kann jede in Europa ansässige Firma und Privatperson werden. Die Sponsorbeträge gelten für das laufende Kalenderjahr in dem diese geleistet werden. Eine Verlängerung erfolgt automatisch für das Folgejahr wenn die Beträge eingegangen sind. Sachspenden oder andere Unterstützungen sind auch möglich. Geldbeträge fließen in einen Font aus dem Kostüme, An- und Abreisen etc. finanziert werden. Sachspenden und andere Unterstützungen werden in die Tanzgruppe Bleckede nutzbringend eingefügt und kommen somit der ganzen Tanzgruppe zu Gute. Auf Wunsch wird eine Werbemittelrechnung erstellt.


Gegenleistungen:
Als Gegenleistungen für geleistetes Sponsoring in Höhe von 60,00 Euro oder mehr, können die Sponsoren auf Wunsch mit einem Link oder Button auf der Website der Tanzgruppe Bleckede hinterlegt werden. Ebenso kann auf Wunsch ein Logo in den aktuellen Flyer der Tanzgruppe Bleckede eingefügt werden. Weiterhin können bei Veranstaltungen im Rahmen der Vorstellung der Tanzgruppe Bleckede die Sponsoren genannt werden. Auf Veranstaltungen, wenn die Möglichkeiten es zulassen wird ein Hinweisschild mit dem Namen der Tanzgruppe und den Sponsoren aufgestellt.

12. Versicherung

Die Tanzgruppe Bleckede hat für alle Mitglieder eine Haftpflicht Versicherung abgeschlossen. Auf Wunsch kann jedem Mitglied eine Kopie der Versicherungspolice ausgehändigt werden. Andere Risikogruppen obliegen der Versicherung der Mitglieder und sind somit nicht durch die Tanzgruppe Bleckede abgedeckt.

13. Datenschutz

Die Tanzgruppe Bleckede macht hiermit darauf aufmerksam (gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes BDSG), dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten über eine EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten dienen nur zur Rechnungserstellung und werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

14. Gesetze

Die Tanzgruppe Bleckede wird streng unter Einhaltung aller Jugendschutzgesetze im Rahmen der Sorgfalts- und Aufsichtspflicht geführt. Ein Verstoß eines Mitgliedes gegen geltende Jugendschutzgesetze kann zu sofortigen Ausschluss des Mitgliedes führen.

15. Ausschluss

Nebenabsprachen sind nicht gültig. Es sei denn diese liegen in Schriftform vor und sind von beiden Parteien gegengezeichnet.

16. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Lüneburg. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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